Markenwiderspruch

In einem ersten Schritt prüfen wir die Erfolgsaussichten des Widerspruchs. Im Rahmen unserer Prüfung untersuchen wir das jeweils ältere Schutzrecht, insbesondere auch dessen Benutzung und Bestand. Unter Berücksichtigung der Bezeichnungen und der betroffenen Waren und Dienstleistungen geben wir Ihnen eine Einschätzung der möglichen Verwechslungsgefahr. Im Rahmen der Beurteilung zeigen wir mögliche Risiken auf und bewerten die Erfolgsaussichten.

Soweit die Prüfung für Sie positiv ausfällt und wir Erfolgsaussichten sehen, legen wir in Absprache mit Ihnen entsprechend dem Ergebnis Widerspruch beim DPMA ein oder falls Sie einen Widerspruch gegen Ihre Marke erhalten haben, zeigen wir uns in Ihrem Namen beim DPMA an und verweisen darauf, dass Sie sich verteidigen wollen.

Je nach Verfahrensstand erarbeiten wir eine Stellungnahme zur Begründung Ihrer Position und reichen diese fristgerecht beim DPMA ein. Dabei berücksichtigen wir die Argumente der Gegenseite, soweit sie uns vorliegen. Kommt es zu weiterem Schriftwechsel, fertigen wir für Sie die jeweils erforderlichen Schriftsätze unter Berücksichtigung des Sachverhalts und der aktuellen Rechtsprechung an und leiten diese an das Amt weiter.
Wir prüfen und beraten Sie bei jeder weiteren Korrespondenz und weisen Sie auf mögliche neue Handlungsoptionen oder geänderte Erfolgsaussichten hin.

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