Optional
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen in einem ersten Schritt, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung oder das von Ihnen vorgeschlagene Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in den USA einige zusätzliche Schutzhindernisse gibt, gleichzeitig aber auch die Beurteilung von der europäischen abweicht. Gegebenenfalls wird Ihnen der für Sie zuständige Anwalt Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen geben.
Haben Sie zusätzlich eine Recherche in Auftrag gegeben, recherchiert unser Anwalt je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und wertet die Ergebnisse für Sie aus. Auf Basis der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Risikominimierung oder den Hinweis, auf einen anderen Namen/Logo auszuweichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche bei USPTO und WIPO die sicherste und empfehlenswerteste Variante ist, um eventuelle Kollisionen umfassend zu beurteilen. Auch wenn das USPTO eine eigene Recherche durchführt, ist zu berücksichtigen, dass diese nicht abschließend ist und darüber hinaus bei kritischen Marken die amtlichen Gebühren nicht erstattet werden und/oder zusätzliche Kosten entstehen können.
Die Kurzanalyse ist innerhalb von drei Arbeitstagen verfügbar.
In einem nächsten Schritt erstellt der bearbeitende Rechtsanwalt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Es basiert auf der von Ihnen im Auftrag angegebenen Beschreibung der beabsichtigten künftigen Benutzung der Marke. Dabei orientiert er sich an den vom USPTO zur Verfügung gestellten Begriffen und - falls eine Recherche durchgeführt wurde - am Ergebnis der Recherche und Auswertung. Das Klassenverzeichnis zur Markenanmeldung in den USA muss detailierter als das in Europa verwendete sein, da das US-Markenamt keine Oberbegriffe ohne Konkretisierung zulässt. Unsere erfahrenen Markenanwälte und -anwältinnen unterstützen Sie dabei.
Die Anwälte füllen dann das Formular für die Markenanmeldung aus und übermitteln es auf elektronischem Weg an das USPTO. Danach überwachen wir das Anmeldeverfahren und reagieren in Abstimmung mit Ihnen auf etwaige "non-final office actions" des US-Markenamtes und begleiten Sie bis zur Eintragung der Marke.
Sie erhalten auf elektronischem Wege alle Beanstandungen, die das USPTO an die Kanzlei sendet. Die Bearbeitung dieser oder sonstiger Korrespondenz mit dem USPTO ist Bestandteil des Auftrags, soweit sie sich auf Formalien des Anmeldeverfahrens bezieht. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Lediglich für den Fall, dass Schutzrechte Dritter vom Amt als kritisch eingestuft werden und hierzu eine Stellungnahme erforderlich ist, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie unser Markenanwalt informieren wird.

Zusätzlich sind an das DPMA für die Anmeldung amtliche Gebühren in Höhe von 290,00 EUR für die ersten drei Klassen und jeweils 100,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldung zu zahlen. Diese Zahlung erfolgt direkt auf das Konto des DPMA nachdem Sie von uns die Unterlagen für die Anmeldung erhalten haben.
Zusätzlich fallen beim USPTO für jede Waren-/Dienstleistungsklasse amtliche Gebühren in Höhe von 350 USD an. Diese Gebühren müssen zusammen mit der Anmeldung bezahlt werden, weshalb wir Sie bitten, diese vor der Anmeldung per Paypal / Überweisung zu bezahlen.
Unsere Kosten für die Recherche / Markenanmeldung beinhalten bis zu 3 Klassen. Für jede weitere Klasse berechnen wir einen Aufschlag von 20%. Sollte eine Stellungnahme gegenüber dem U.S. Patent and Trademark Office in Bezug auf Schutzrechte Dritter oder andere Punkte, die außerhalb des Anmeldeverfahrens liegen, erforderlich sein, so berechnen wir den hierdurch entstehenden Aufwand mit einem Stundensatz von 325 EUR, wobei wir Sie jedoch vorab über die konkreten Kosten informieren.
Sollte einer Verlängerung für das Statement of Use (SOU) erforderlich werden, ist für jede Klasse und jede 6 Monate Verlängerung eine amtliche Gebühr in Höhe von 125 USD an das USPTO zu zahlen und wir berechnen für jede Verlängerung 125,00 EUR.