Optional
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen in einem ersten Schritt, ob der von Ihnen gewählte Name oder das Logo als Marke eingetragen werden kann oder ob mit einer Zurückweisung durch das Markenamt mangels Schutzfähigkeit zu rechnen ist. Gegebenenfalls gibt Ihnen der für Sie zuständige Anwalt Empfehlungen zur Beseitigung von Schutzhindernissen.
Bei zusätzlich beauftragten Recherchen recherchieren unsere Anwälte je nach gewünschtem Umfang in den relevanten Datenbanken und bewerten die Ergebnisse. Auf der Grundlage der gefundenen Marken erhalten Sie eine Risikoanalyse und ggf. Empfehlungen zur Minimierung des Risikos oder den Hinweis, auf einen anderen Namen / ein anderes Logo auszuweichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ähnlichkeitsrecherche beim EUIPO, bei der WIPO und bei den nationalen Markenämtern der Mitgliedstaaten die sicherste Variante ist, um eine umfassende Beurteilung möglicher Kollisionsrisiken zu erhalten, und von uns empfohlen wird. Beabsichtigen Sie darüber hinaus, die Marke als Firmennamen zu verwenden, empfehlen wir zusätzlich eine Handelsregisterrecherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen in Deutschland.
Sie erhalten die Kurzanalyse innerhalb von drei Arbeitstagen.
Im nächsten Schritt erstellt der mit der Bearbeitung beauftragte Rechtsanwalt das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen auf der Grundlage der von Ihnen beabsichtigten Benutzung der Marke in Ihrem Auftrag. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Dabei stützt er sich auf die vom EUIPO zur Verfügung gestellten Begriffe und berücksichtigt - sofern eine Recherche in Auftrag gegeben wurde - das Ergebnis der Recherche und Bewertung.
Im Anschluss daran füllt der Anwalt das Formular für die Markenanmeldung aus und übermittelt es elektronisch an das EUIPO. Wir überwachen die Zahlungsfrist und sendet Ihnen nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Urkunde über die Marke als signierte PDF zu.
Falls das EUIPO Beanstandungen an die Kanzlei übermittelt, erhalten Sie diese auf elektronischem Wege. Die Bearbeitung der Korrespondenz mit dem EUIPO ist Bestandteil des Auftrags, soweit es sich um Formalitäten im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren handelt. Dafür entstehen keine zusätzlichen Kosten. Lediglich für den Fall, dass Dritte Widersprüche ankündigen oder einlegen, fallen zusätzliche Anwaltskosten an, über die Sie von unserem Markenanwalt informiert werden.

Darüber hinaus ist für die Anmeldung eine Amtsgebühr in Höhe von 850,00 EUR für die erste Klasse, 50,00 EUR für die zweite Klasse und 150,00 EUR für jede weitere Klasse innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Einreichung der Anmeldung an das EUIPO zu entrichten. Diese Zahlung erfolgt nach Erhalt der Anmeldeunterlagen von uns direkt auf das Konto des EUIPO.
Die Rechtsanwaltskosten für die Recherche / Markenanmeldung umfassen bis zu 3 Klassen. Wir berechnen einen Aufschlag von 20 % für jede weitere Klasse.