Die Kosten verstehen sich je dem Widerspruch zugrunde liegendem Schutzrecht.
Wenn wir in Ihrem Namen Widerspruch einlegen, fallen zusätzliche amtliche Gebühren beim DPMA an, deren Höhe richtet sich nach der Anzahl der Schutzrechte, auf die sich der Widerspruch beruft. Die Grundgebühr beträgt 250,00 Euro und erhöht sich für jedes weitere Schutzrecht um 50,00 Euro. In Einzelfällen wird vor dem DPMA ein Verhandlungstermin in München anberaumt, hierdurch entstehen zusätzliche Reisekosten und Rechtsanwaltsgebühren für diesen Termin. Sollte im Rahmen des Widerspruchs die Einrede der Nichtbenutzung eingewandt werden und hierdurch entweder umfangreiche Unterlagen zur Benutzung der Marke eingereicht oder geprüft werden müssen, können dafür zusätzliche Kosten entstehen, auf die wir Sie aber rechtzeitig hinweisen. Dieses Pauschalangebot umfasst nur die erste Instanz for DPMA, sollte Rechtsmittel, unabhängig von welcher Partei, eingelegt werden, stellt dies ein gesondertes Verfahren dar und wird zusätzlich abgerechnet, wenn wir Sie auch dabei vertreten.
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300,00 €